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Warum DSGVO jetzt TTDSG heißt....

Man mag es kaum glauben, aber die allseits gefürchtete EU-DSGVO ist vor nunmehr drei Jahren in Kraft getreten. Man könnte meinen es war erst gestern. 

Die großen Katastrophen sind ausgeblieben, vor Allem gab es die befürchtete Abmahnwelle nach dem in Kraft treten am 25.05.2018 nicht. Das war erfreulich. Da es sich bei der DSGVO "nur" um eine Verordnung handelte, waren in den letzten Jahren die Gerichte gefragt, wie denn dieser und jener Passus auszulegen sei. Der deutsche Gesetzgeber hat nun die Anforderungen der DSGVO und der ePrivacy-Verordnung in das neue TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) einfließen lassen. Einge Teile des Gesetzes sind umstritten und werden sicherlich von Gerichten noch zu prüfen sein. Trotzdem müssen insbesondere Websites zunächst an die neuen Anforderungen angepasst werden. Das Gesetzt tritt am 01.12.2021 in Kraft.

Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie z.B. bei eRecht24:
https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/12834-ttdsg.html

oder bei Heise:
https://www.heise.de/hintergrund/Auslegungssache-49-Das-TTDSG-Alter-Datenschutz-in-neuen-Schaeuchen-6209436.html

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