Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt ab Juni 2025 in Kraft. Es muss, genau wie die DSGVO vor einigen Jahren zwingend umgesetzt werden, es sei denn ein Unternehmen hat weniger als 10 Mitarbeiter oder weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz. Die Umsetzung der Anforderungen des BFSG an eine Internetseite hat den positiven Nebeneffekt, dass die Auffindbarkeit der Seiteninhalte in LLMs (Large Language Models) wie z.B. ChatGPT positiv beeinflusst werden kann.
Aber worum geht es eigentlich
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen, geistigen oder altersbedingten Einschränkungen – Produkte, Dienstleistungen, Informationen und Orte selbstständig nutzen können, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Ab Juni 2025 tritt das BFSG in Kraft. Es setzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um und soll sicherstellen, dass Angebote künftig barrierefrei gestaltet werden. Doch warum wurde das Gesetz eingeführt, welche Veränderungen bringt es mit sich – und für wen gilt es konkret?
Warum gibt es das BFSG?
Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht. Doch im Alltag stoßen Menschen mit Behinderungen noch immer auf viele Hindernisse: Webseiten ohne Vorlesefunktion, Automaten ohne Sprachunterstützung oder Apps, die sich nur mit der Maus bedienen lassen.
Mit dem BFSG will der Gesetzgeber digitale und physische Barrieren abbauen und die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben sichern. Gleichzeitig sorgt das Gesetz für einheitliche Standards in der EU, sodass Unternehmen nicht in jedem Land andere Vorgaben beachten müssen.
Für wen gilt das Gesetz?
Das Gesetz richtet sich vor allem an Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher*innen anbieten. Dazu gehören unter anderem:
- Online-Shops und Webseiten
- Computer, Smartphones und Tablets
- E-Books und E-Book-Reader
- Bank- und Ticketautomaten
- Zahlungsdienste und Bank-Apps
- Telekommunikationsdienste
Welche Anforderungen kommen auf Unternehmen zu?
Die wichtigsten Anforderungen betreffen digitale Zugänglichkeit und leichte Bedienbarkeit:
- Inhalte müssen mit Screenreadern kompatibel sein.
- Texte brauchen ausreichenden Kontrast und skalierbare Schriftgrößen.
- Alternative Texte für Bilder sind Pflicht.
- Automaten müssen über taktile und akustische Ausgaben verfügen.
- E-Books müssen vorlesbar sein.
- Navigation und Bedienung müssen auch ohne Maus möglich sein.
Für bestehende Angebote gilt eine Übergangsfrist: Spätestens ab 28. Juni 2030 müssen alle Vorgaben umgesetzt sein.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Das Gesetz kennt Ausnahmen, um Unternehmen nicht unverhältnismäßig zu belasten:
- Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter*innen und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz) sind in vielen Bereichen ausgenommen.
- Auch wenn die Umsetzung technisch nicht machbar ist oder wirtschaftlich unzumutbar wäre, können Ausnahmen greifen – diese müssen aber gut begründet sein.
Ziele des Gesetzes
Das BFSG ist nicht nur eine Verpflichtung, sondern eröffnet auch neue Möglichkeiten:
- Mehr Inklusion: Menschen mit Behinderungen können selbstbestimmter leben.
- Neue Märkte: Unternehmen erreichen zusätzliche Kundengruppen.
- Innovationstreiber: Barrierefreiheit führt oft zu besserer Usability für alle.
- Imagegewinn: Wer früh barrierefrei ist, zeigt gesellschaftliche Verantwortung.
- Rechtssicherheit: Unternehmen vermeiden Sanktionen und sind zukunftssicher aufgestellt.
Fazit
Das BFSG schafft ab Juni 2025 verbindliche Standards für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen. Es fördert Inklusion, erleichtert Menschen mit Behinderungen den Zugang zu digitalen und physischen Angeboten und sorgt für einheitliche Regelungen in der EU.
Neben der gesetzlichen Verpflichtung gibt es weitere gute Gründe, die Anforderungen umzusetzen: Barrierefreie Inhalte verbessern die Lesbarkeit von Webseiten, erleichtern die Nutzung für alle Nutzer*innen und steigern die Auffindbarkeit für Suchmaschinen. Besonders für große Sprachmodelle (LLMs) wie ChatGPT werden Inhalte so besser verständlich und verarbeitbar, was Unternehmen zusätzliche Chancen eröffnet.
Insgesamt bietet das BFSG nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch einen Wettbewerbsvorteil, da barrierefreie Angebote nutzerfreundlicher, inklusiver und zukunftssicher gestaltet werden.
Und nun?
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